Elezioni al Consiglio nazionale del 19.10.2003
Sommario
Abbreviazioni e riferimenti

Fondamenti giuridici Appenzell Rhodes-Int.

Vote anticipé
VGRPR 11 :
Bei sämtlichen Urnenabstimmungen und -Wahlen ist den Stimmberechtigten Gelegenheit zu bieten, ihre Stimme schon am Freitag und Samstag vor dem Abstimmungssonntag abgeben zu können. In jeder Gemeinde oder jedem Bezirk ist zu diesem Zweck mindestens eine Urne aufzustellen.


Vote par correspondance
VGRPR 13 :
Gibt der Stimmberechtigte seine Stimme brieflich ab, so hat er den Stimmausweis und den in einem besonderen Kuvert verschlossenen Stimmzettel in ein frankiertes und ebenfalls verschlossenes Zustellkuvert zu legen und dieses in eidgenössischen Angelegenheiten persönlich oder per Post der kantonalen Ratskanzlei in Appenzell bzw. der Bezirkskanzlei Oberegg zu überbringen. In Bezirks- oder Gemeindengelegenheiten sind die brieflichen Stimmen sinngemäss der entsprechenden Bezirks- oder Gemeindekanzlei zuzustellen.

VGRPR 17 II b :
Stimmzettel sind ungültig, wenn sie
  1. (...)
  2. anders als handschriftlich ausgefüllt sind.


Vote par procuration
VGRPR 6 III :
Jeder Stimmberechtigte darf sich durch eine am gleichen politischen Wohnsitz stimmberechtigte Person bei der Stimmabgabe vertreten lassen. Der Vertreter weist sich an der Urne durch den Stimmausweis des Vertretenen und durch seinen eigenen aus. Niemand darf mehr als eine Stellvertretung übernehmen.